Kriegs- und Domänenkammer

Die Kriegs- und Domänenkammern als Provinzialbehörden im Königreich Preußen gingen aus der Zusammenlegung der Kriegskommissariate mit den Amtskammern hervor und wurden von König Friedrich Wilhelm I. (Regierungszeit 1713-1740) 1723 im Zuge der Reorganisation der Verwaltung geschaffen. Aufgabe der Kriegskommissariate war die Erhebung von Steuern und Abgaben für die Armee, den Amtskammern unterstand die Verwaltung der Domänen und der Einzug der Pachtgelder. Die Kriegs- und Domänenkammern unterstanden dem Generaldirektorium (General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domainendirektorium) in Berlin und bestanden bis zur Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreform 1808. Quelle: Portal Rheinische Geschichte