Landstände

Im Territorialstaat des Mittelalters und der Frühen Neuzeit Bezeichnung für die politischen Vertretungen der Stände, die bei der Gesetzgebung und Verwaltung mitwirkten. Die Stände (Prälaten, Adel und Städte, sowie in wenigen Territorien auch die Bauern) versammelten sich auf den Landtagen und vertraten das Land gegenüber dem Landesherrn. Eines der wichtigsten Rechte der Landstände war das der Steuerbewilligung. Quelle: Portal Rheinische Geschichte