Rheinischer Provinziallandtag

Am 5.6.1823 erließ der preußische König das Gesetz über die Anordnung von Provinzialständen. Es folgten acht Gesetze für die einzelnen Provinzen, das für den Rheinischen Provinziallandtag erschien am 27.3.1824. Dieser trat erst am 29.11.1826 erstmals zusammen. Er tagte in Düsseldorf und setzte sich aus vier Ständen - Fürsten, Ritter, Städte, Landgemeinden - zusammen. Von den 80 Mitgliedern entfielen fünf Abgeordnete auf den ersten Stand, auf die anderen drei Stände jeweils 25. Die Wählbarkeit war an Grundeigentum gebunden, das nach der Höhe der Grundsteuer bemessen wurde. Der Provinziallandtag tagte alle zwei bis drei Jahre, seit 1841 regelmäßig alle zwei Jahre. 1842 wurde ein ständiger Ausschuss geschaffen, womit der Aufbau der späteren selbständigen Verwaltung der ständischen Anstalten und einer provinzialen Kommunalverwaltung begann, ab 1875 Provinzialverwaltung. Die letzte Wahl zum Rheinischen Provinziallandtag fand am 12.3.1933 statt; mit Gesetz vom 15.12.1933 wurden die Provinziallandtage in Preußen aufgelöst. Quelle: Portal Rheinische Geschichte