Säkularisation/Säkularisierung

Durch französischen Konsularbeschluss wurden linksrheinisch alle geistlichen Institute mit Ausnahme der Bischofssitze, Domkapitel, Pfarreien und ausschließlich der Krankenpflege und dem Unterricht dienenden Anstalten aufgelöst. Im Rechtsrheinischen schuf der Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2.1803 die gesetzliche Grundlage, im Linksrheinischen wurde nicht nur geistlicher, sondern auch weltlicher Besitz konfisziert und zum Nationalgut deklariert. Quelle: Portal Rheinische Geschichte