Sozialistengesetze

Zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. (Regentschaft 1858/1861-1888, Kaiser seit 1871), mit denen die Sozialdemokraten nichts zu tun hatten, lieferten Reichskanzler Otto von Bismarck den Vorwand für das Ausnahmegesetz "gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie", das am 21.10.1878 vom Reichstag verabschiedet wurde. Das so genannte Sozialistengesetz machte die Sozialdemokraten rechtlos, zerschlug ihre Organisation und die ihr nahestehender Einrichtungen sowie ihre Presse. Das zunächst auf drei Jahre befristete, letztmals 1887 verlängerte Gesetz blieb bis zum 30.9.1890 in Kraft. Es erwies sich als Fehlschlag, radikalisierte die Arbeiterschaft und trieb sie in einen immer schärferen Gegensatz zum Staat. Die Sozialdemokratie wurde nicht zerstört, sondern gestärkt. Bei den Reichstagswahlen 1890 stand die SPD der Stimmenzahl nach an der Spitze aller Parteien. Quelle: Portal Rheinische Geschichte