Deutscher Zollverein

Zusammenschluss der deutschen Bundesstaaten auf dem Gebiet des Zolls und des Handels. Der am 22.3.1833 unterzeichnete Zollvereinigungsvertrag trat am 1.1.1834 in Kraft und blieb bis 1871 wirksam, für Luxemburg sogar bis 1919. Durch den Wegfall der Zollgrenzen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sowie der Vereinheitlichung von Gewichten und Währungen förderte der Zollverein die Industrialisierung und trug maßgeblich zum wirtschaftlichen Aufschwung bei. Für die Rheinprovinz war er die erste feste Klammer ihrer inneren Verschmelzung mit dem preußischen Staat. Quelle: Portal Rheinische Geschichte