Kollegialmodell

Das Kollegialmodell kann als das zentrale Verwaltungsprinzip Preußens bewertet werden. Es war im ALR festgeschrieben und mit der "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden" 1815 durch König Friedrich Wilhelm III. bestätigt. Im Gegensatz zum französischen Präsidialmodell zielte es darauf ab, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auf verschiedeene Beamte bzw. Minister - kollegial - zu verteilen.