Religion, Kirchen und Staat

In Preußen wie in den übrigen evangelischen deutschen Staaten fungierte der Landesherr als „summus episcopus“ (oberster Bischof) der protestantischen Landeskirchen. Im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 war die private und öffentliche Religionsausübung jeder Kirchengemeinschaft der Oberaufsicht des Staates unterstellt. Eine entsprechende Aufsichtsfunktion nun auch gegenüber der katholischen Kirche in den Rheinprovinzen und in Westfalen stand dem universalen Bezug der römischen Kirche und ihrer Herrschaftstradition in den früheren „Krummstablanden“ völlig entgegen.

Die päpstliche Bulle „De salutate animarum“ umschrieb 1821 die Grenzen der katholischen Diözesen im Königreich Preußen neu. Auf dem Gebiet der preußischen Westprovinzen stellten die Katholiken etwa 70% der Einwohner. Hier wurde nun das von Napoleon geschaffene Bistum Aachen aufgelöst, das alte Erzbistum Köln erneuert und diesem die Suffragan-Bistümern Münster, Paderborn und Trier unterstellt. 

Die katholische Kirche sah sich durch weltlichen Machtverlust materiell geschwächt und befand sich auch gegenüber den neuen Ideen des Zeitalters – Nation und Liberalismus – in einer Defensivposition. Eine strikte innere und äußere Bindung an Rom schien als Rückhalt gegen staatliche Bevormundung und antikirchliche Strömungen unerlässlich. Die Vertreter jener „ultramontanen“ (jenseits der Berge, d.h. der Alpen) Richtung wiesen das Staatskirchentum preußischer Prägung am entschiedensten zurück.

Auch das Verhältnis der protestantischen Kirchen in der Rheinprovinz zum preußischen Staat war nicht frei von frühen Konflikten. Aber der „Agendenstreit“ oder die Auseinandersetzungen um eine neue Kirchenordnung hatten eher den Charakter eines „Familienstreits“. Sie erreichten niemals die Schärfe und öffentliche Dimension des Gegensatzes zur katholischen Kirche. 

Die latenten Spannungen brachen zunächst im „Kölner Kirchenstreit“ aus, der 1837 in der Verhaftung des Kölner Erzbischofes Clemens August Droste zu Vischering (1773-1845) gipfelte. Der 1835 berufene neue Erzbischof bekämpfte die vom Papst verurteilte Lehre des katholischen Theologen und Bonner Professors Georg Hermes (1775-1831), einem führenden Vertreter der katholischen Aufklärung. Drostes rigoroses Vorgehen gegen die Hermesianer in seinem Amtsbereich ignorierte teilweise zwischen Staat und katholischer Kirche ausgehandelte Verfahrensregeln. 

Zum endgültigen Bruch kam es dann über die Frage, in welchem Glauben Kinder aus konfessionell gemischten Ehen erzogen werden sollten. Drostes Weigerung, ein von seinem Vorgänger mit dem preußischen Staat geschlossenes Geheimabkommen vollinhaltlich anzuerkennen, das einen pragmatischen Kompromiss zwischen der päpstlichen Verfahrensvorschrift und dem in Preußen geltenden Recht darstellte, führte schließlich zur Verhaftung des Erzbischofs. Die Rigidität dieses „Staatsaktes“ entfachte eine öffentliche Debatte und wurde zum eigentlichen Erweckungserlebnis des politischen Katholizismus in Deutschland.

Unter dem Einfluss des neuen Königs Friedrich Wilhelm IV.  lenkte die preußische Regierung ein. Die Einrichtung einer „katholischen Abteilung“ im preußischen Kultusministerium 1841 und die feierliche Grundsteinlegung zur Vollendung des Kölner Domes durch den preußischen König am 4. September 1842 wurden weithin als Zeichen einer Aussöhnung verstanden.

Während der Revolution 1848/49 gründeten sich in der Rheinprovinz als frühe Organisationsformen des politischen Katholizismus die ersten Pius-Vereine (benannt nach Papst Pius IX), in denen sich katholische Laien für die Freiheit ihrer Kirche engagierten. Die preußische Verfassung von 1848/50 garantierte dann den Kirchen die selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten und ließ auch sie in den Genuss der Vereins- und Pressefreiheit kommen. Demzufolge entwickelte sich seit den 1850er Jahren im Rheinland und in Westfalen ein reges katholisches Vereinswesen, dessen Tätigkeit vornehmlich in der Rheinprovinz gerade auch sozialen Bereichen und Fragen gewidmet war. Das vielfältige soziale Engagement der katholischen Vereine verschaffte der späteren Zentrumspartei starken Rückhalt in der Provinz.

Das sich entspannende Verhältnis zwischen Staat und katholischer Kirche erfuhr einen heftigen Rückschlag nach der Reichsgründung 1871. Das 1870 von Pius IX. verkündete Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit bildete den Ausgangspunkt eines prinzipiellen Konflikts zwischen katholischer Kirche und säkularem Liberalismus. Ähnliche Konfliktlagen bestanden auch in anderen Staaten. Jedoch ging die preußische Regierung, geführt von Bismarck im Bündnis mit den Nationalliberalen, mit besonderer Härte vor, um die Zuständigkeiten und den politischen Einfluss der katholischen Kirche im Staat zu beschneiden. 

Die preußische Regierung nahm die Anwendung des päpstlichen Dogmas durch die Amtskirche gegen eine innerkirchliche Opposition zum Anlass, mit einer Serie von Gesetzen und Verwaltungsreformen in die inneren Belange der katholischen Kirche einzugreifen. Zuwider handelnde Geistliche wurden strafrechtlich verfolgt. 

Wiederum scharten sich die Katholiken im "Kulturkampf" demonstrativ um ihre Amtskirche, deren Selbstbehauptungswillen und Geschlossenheit durch die Konfrontation gestärkt wurden. Eine weitere Folge war das Erstarken der Zentrumspartei als dem politischen Flügel des Katholizismus. Ab 1878 nach dem Tod Pius IX. kam es zu einer zügigen Entschärfung des Konflikts. Dazu bei trugen die politischen Interessen beider Seiten, der rapide wirtschaftliche und soziale Strukturwandel und die zunehmende Nationalisierung. Auch die Katholiken in der Rheinprovinz bekannten nun immer vernehmlicher ihre Treue zu „Kaiser und Reich“, ohne damit zu überzeugten Preußen werden zu müssen.

Weiterführende Informationen: 

1815 bis 1848 - Vom Wiener Kongress zur Revolution von James M. Brophy auf dem Internetportal Rheinische Geschichte

Clemens August von Droste zu Vischering von Sebastian Hansen auf dem Internetportal Rheinische Geschichte

Literatur

Christopher Clark, Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600-1947, München 2007, hier: S. 483-487 und 648-657

Eduard Hegel, Das Erzbistum Köln zwischen der Restauration des 19. Jahrhunderts und der Restauration des 20. Jahrhunderts (1815-1962), in: Geschichte des Erzbistums Köln, Bd. 5, hg. von Eduard Hegel, Köln 1987

Jürgen Herres und Bärbel Holtz, Rheinland und Westfalen als preußische Provinzen (1814-1888), in: Georg Mölich/ Veit Veltzke/ Bernd Walter (Hg.), Rheinland, Westfalen und Preußen. Eine Beziehungsgeschichte, Münster 2011, S. 113-208, hier S. 145-151, 157-164 u. 195-199

Friedrich Keinemann, Das Kölner Ereignis und die Kölner Wirren (1837-41), Weichenstellungen, Entscheidungen und Reaktionen mit besonderer Berücksichtigung Westfalens, Ein Nachtrag zu: Das Kölner Ereignis, sein Widerhall in der Rheinprovinz und in Westfalen, Hamm 1986

Ronald J. Ross, The Failure of Bismarcks’s Kulturkampf. Catholicism and State Power in Imperial Germany 1871-1887, Washington 1998

Volker Wittmütz, Preußen und die Kirchen im Rheinland 1815-1840, in: Georg Mölich/ Meinhard Pohl/ Veit Veltzke (Hg.), Preußens schwieriger Westen. Rheinisch-preußische Beziehungen, Konflikte und Wechselwirkungen, Duisburg 2003, S. 134-161

Unterthemen: 

> Union und Agende, Mitbestimmung oder Bevormundung 

> Ernst von Pfuel und das „Kölner Ereignis“

> Renitente Bischöfe

 

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Karte der Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress © NordNordWest, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)