Karl Freiherr von Ingersleben – erster Oberpräsident der preußischen Rheinprovinz(en)

Karl Freiherr von Ingersleben - erster Oberpräsident der preußischen Rheinprovinz(en)

Am 30. März 1816 traf Karl Hein­rich Lud­wig Frei­herr von In­gers­le­ben (*1753 †1831) in Koblenz ein, um das Amt des Oberpräsidenten der Provinz Großherzogtum Niederrhein anzutreten. Der 63-jährige Verwaltungsbeamte hatte dieses Amt zuvor in Pommern bekleidet und wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht, was ihn am Zusammenfluss von Rhein und Mosel erwartet. Für das erst im Vorjahr geschaffene Amt des obersten preußischen Beamten vor Ort existierte weder eine Dienstinstruktion noch lagen genaue Ortskenntnisse oder Erfahrungsberichte über die vormals französischen Gebiete auf dem linken Rheinufer vor. Im Gegenteil – seit dem Herrschaftswechsel im Zuge des Wiener Kongresses prägten wechselseitige Vorurteile und eine gewisse Skepsis das Verhältnis zwischen der lokalen Bevölkerung und den ersten aus den preußischen Kerngebieten östlich der Elbe entsandten Staatsdienern. Willkommensfeierlichkeiten blieben aus. Die Quellen erwecken den Eindruck, als sei sein Eintreffen von den rund 11.000 unter Truppendurchmärschen und Einquartierungen leidenden Bewohnerinnen und Bewohnern von Koblenz nicht bemerkt worden zu sein. Auch zeigten sich die Kölner zwei Wochen später „überrascht“ (KÖZ Nr. 59, 13.4.1816) von der Ankunft seines Amtskollegen, des Oberpräsidenten der Provinz Jülich-Kleve-Berg Friedrich Ludwig Graf zu Solms-Laubach (*1769 †1822). Gemeinsam mit dem Oberpräsidenten der Provinz Westfalen Ludwig Freiherr von Vincke (*1774 †1844) sollten sie fortan die Verwaltung über die sogenannten Westprovinzen übernehmen und sich vielfältigen Integrationsanforderungen, alltäglichen Verwaltungsproblemen und zeitgenössischen Herausforderungen stellen. Darin bestand zumindest ihr Anspruch, den sie individuell und kollektiv gegenüber der Berliner Zentrale erhoben und der einer gesetzlichen Grundlage zunächst entbehrte.

Mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 war eine territoriale Neuordnung der gesamten Monarchie und eine Umstrukturierung des Behördenaufbaus erfolgt. Dabei wurde mit dem Amt des Oberpräsidenten ein bürokratisches Element in das kollegial aufgebaute Verwaltungssystem Preußens integriert, das diesem strenggenommen entgegenstand und zunächst nicht näher definiert wurde. Ingersleben, Solms-Laubach und Vincke wurden daher beim Innenministerium vorstellig und beschwerten sich über die Schwerfälligkeit des Geschäftsgangs und ihre begrenzten Handlungsspielräume im alltäglichen administrativen Ablauf (Schütz, S. 207–209; Bär, S. 119–122).

Die innerbehördlichen Diskussionen über die Kompetenzverteilungen im Speziellen wurden von einer öffentlichen Debatte um politische Partizipationsmöglichkeiten im Allgemeinen begleitet. In Koblenz verstand sich der bekannte Publizist Joseph Görres (*1776 †1848) als Sprachrohr der öffentlichen Meinung, obwohl er diese Meinung ständig wechselte. Der einstige Jakobiner hatte zunächst im Rheinischen Merkur mit patriotischen Liedern zum Kampf gegen Napoleon aufgerufen und den Herrschaftswechsel als vermeintlichen Befreiungsakt begrüßt. Nach der Ankunft der preußischen Beamten und dem Arbeitsbeginn der Regierungen verkehrten sich seine Ansichten ins Gegenteil. Stein des Anstoßes war die Vernachlässigung städtischer Beamter bei der Stellenbesetzung am Oberpräsidium, sodass er den preußischen König an die Versprechungen erinnerte, die dieser im Besitzergreifungspatent verbreitet hatte. Dass „die Beamten bei vorausgesetzter treuer Verwaltung auf Ihren Posten im Genusse ihrer Einkünfte“ (Gesetzessammlung 1815, S. 25) blieben, stellte sich nämlich in Koblenz – im Gegensatz zu Köln – als leere Behauptung heraus, die Görres und anderen städtische Honoratioren enttäuschte. Da die Umsetzung von Artikel 13. der Deutschen Bundesakte, d. h. die ebenfalls öffentlich verkündete „Bildung einer Repräsentation“ (Ebd.) ausblieb, sammelte er nach eigenen Angaben „vier, fünf, oder noch mehrere tausend Unterschriften der angesehensten Einwohner des Landes,“ (Görres Hg., S. 7) um für die Einlösung des Verfassungsversprechens einzutreten. „Die Uebergabe der Adresse der Stadt Koblenz und der Landschaft an Se. Majestät den König, in öffentlicher Audienz bei Sr. Durchl. dem Fürsten Staatskanzler“ fand am 12. Januar 1818 im nahe Koblenz gelegenen Ort Engers statt und sorgte mit einer gleichnamigen Schrift für überregionales Aufsehen. Obwohl es sich bei der Bittschrift nicht um die erste ihrer Art handelte und sich die Stadträte von Koblenz, Köln, Trier, Aachen und anderen deutschsprachigen Regionen an der Petitionsbewegung beteiligten, stellte das Innenministerium Nachforschungen an. Oberpräsident von Ingersleben erklärte nüchtern: „Die Regierung fand es den Verhältnissen angemessen, dem Vortrage der Wünsche der Unterthanen kein Hinderniß in den Weg zu legen“ und bezeugte erstmals jene pragmatische Zurückhaltung, die seine Amtsführung in den darauffolgenden Jahren auszeichnete (LHAK 402 Nr. 171).

Weitere Klagen aus der Bevölkerung, allen voran über die „nachtheilige Lage des Handels“ (LHAK 402 Nr. 139) und die Absatzprobleme der Gewerbetreibenden, wurden in den monatlich zu erstattenden Verwaltungsberichten weitergegeben. Ein scharf formulierter, in der Presse abgedruckter und offiziell missbilligter Protest gegen die preußische Steuerreform des Koblenzer Stadtrats fand im Jahr 1819 nicht nur die Unterstützung der anderen Kommunalvertretungen, sondern auch die indirekte Fürsprache der Oberpräsidenten. Im Wissen um den hohen Ertrag der bisherigen Verbrauchssteuern und den gesellschaftspoliti­schen Stellenwert der Steuergleichheit war Ingersleben dabei sogar auf eine Beteiligung an der Steuerverteilung nach französischen Vorbild eingegangen. Überhaupt stellte sich in den ersten Jahren seiner Amtszeit heraus, dass fundamentale Umwälzungen und als fortschrittlich empfundene Entwicklungen aus der vorangegangenen fast zwanzigjährigen Zugehörigkeit zu Frankreich – wenn überhaupt dann – nur gegen Widerstände revidiert werden konnten. Bereits die Wiederherstellung adeliger Beteiligungsrechte gemäß der althergebrachten Ständeordnung scheiterte an seinem Dienstsitz an der Abwesenheit begüterter Adeliger. Für eine Kommission, die im Jahr 1821 unter dem Vorsitz des Kronprinzen „mit Zuziehung einiger einsichtsvoller Einsassen der verschiedenen Provinzen“ (zit. n. Obenaus, S. 147) über die Verfassungsfrage beraten sollte, musste sich die Regierung „lediglich darauf beschränken Ew. Exzellenz im Allgemeinen thätige Männer in Vorschlag zu bringen ohne genau angeben zu können, zu welchen von den drei Ständen solche zu zählen sind“ (LHAK 402 Nr. 169). Ingersleben ernannte daher „solche Individuen, welche […] weniger durch großen Grundbesitz als durch Kenntniß des Landes und weiser Beurtheilung sich auszeichneten“ (LHAK 402 Nr. 174) und begründete diese Entscheidung damit, dass „von altem Landadel nur weniges noch vorhanden, und auch das wenige fast durchweg nicht geeig­net“ (Ebd.) war. Unerwähnt blieb, dass er auch die Vorschlagslisten der Regierungsbezirke Aachen und Trier um bürgerliche Mitglieder ergänzte und eine leistungsorientierte, persönliche Auswahl traf, die die politische Ordnung, die er vertrat, in gewisser Weise selbst konterkarierte. Eine unveränderte Übertragung dieser Ordnung, insbesondere des Allgemeinen preußischen Landrechts oder der Steinschen Städteordnung, befürwortete er nicht.

Rheinabwärts stand Oberpräsident von Solms-Laubach in Köln als ehemaliger Berater Steins und guter Bekannter einflussreicher niederrheinischer Standesherrn in solchen Grundsatzfragen eher auf der Seite des Adels. Dennoch bildete er rückblickend mit Ingersleben und Vincke eine eingeschworene „‚liberale Fraktion‘ der westlichen Oberpräsidenten“ (Sösemann), zumal sie ihre eigenen noch laufenden Partizipationsansprüche innerhalb der Verwaltung in einer Denkschrift „über die ständische Verfassung der rheinisch-westfälischen Provinzen“ (zit. n. Barmeyer, S. 160f.) in den gesellschaftspolitischen Kontext einbetteten und somit indirekt an der Verfassungsbewegung teilnahmen.

Die langwierigen Verhandlungen überdauerten den Tod des Kölner Oberpräsidenten und die Zusammenlegung der Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein per Kabinettsorder vom 27. Juni 1822. Sie mündeten in einer Dienstanweisung, die den Oberpräsidenten ab 1825 „die Stellvertretung der obersten Staatsbehörden in besonderem Auftrage und bei außerordentlichen Veranlassung“ zugebilligte. Zudem erhielten sie die gewünschte „Ober-Aufsicht auf die Verwaltung der Regierungen“, sodass Ingersleben fortan für die Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf, Köln, Koblenz und Trier zuständig war. Allerdings war „es aber nicht die Absicht, sie [die Oberpräsidenten] an deren Detailverwaltung Theil nehmen zu lassen; ihre Bestimmung gehet vielmehr nur dahin, die Administration im Ganzen zu beobachten“ und war somit weiterhin begrenzt (Gesetzessammlung 1826, S. 1–5).

In der Konsequenz fiel Ingersleben und seinen Nachfolger – ob gewollt oder nicht – eine schwierige Mittlerposition zwischen der Bevölkerung und den Regierungsräten oder zwischen den Regierungsräten und dem Innenministe­rium zu. Diese Position spiegelte sich an seinem Dienstsitz am Paradeplatz wider, wo er in direkter Nachbarschaft zu zahlreichen Stadträten lebte und sich an der räumlichen Schnittstelle zwischen der Altstadt und der repräsentativen Neustadt mitsamt dem Regierungsgebäude befand. Die Vermittlungsfunktion wurde mit dem Gesetz, wegen Anordnung der Provinzial-Stände für die Rheinprovinz vom 27ten März 1824 institutionalisiert und auf eine neue quasi-parlamentarische Ebene befördert (Gesetzessammlung 1824, S. 101–108).

Die Provinzialstände stellten einen Kompromiss zwischen öffentlich artikulierten Partizipationsan­sprüchen und obrigkeitsstaalichem Machtmonopol dar. In Kontrast zu den benachbarten süddeutschen Verfassungsstaaten oder den vorangegangenen französischen Ratsgremien hatten die geheimen Versammlungen rein beratende Funktionen und somit keinerlei gesicherten Einfluss auf die Gesetzgebung. Ihre Zusammensetzung beruhte auf dem Ständeprinzip und war von der unregelmäßigen Einberufung durch den König – ihre Ergebnisse von dem Wohlwollen der Oberpräsidenten abhängig. Diese bildeten als „Mittelsperson[en] der Verhandlungen“ (Gesetzessammlung 1824, S. 105) die kommunikative Schnittstelle zwischen der Hauptstadt und der Provinz. Sie kontrollierten die Wahlen, die Durchführung und die Ergebnisse der Verhandlungen, bei denen sie selbst nicht anwesend waren.

Den Vorsitz führte ein Landtagsmarschall, der in ständigem Kontakt zu seinem Vorgesetzten stand. Während dieses wichtige Amt im westfälischen Landtag unter dem Vorsitz von Vinckes von niemand geringerem als Freiherr von Stein ausgefüllt wurde, wurde Generalmajor August Fürst zu Wied-Neuwied zum Marschall der rheinischen Provinzialstände ernannt. Über ihn ist wenig bekannt. Ingersleben zweifelte seine „Geschäftskenntnisse“ (Stephan, S. 91–96) an und hatte sich zunächst einen Repräsentanten der ehemaligen französischen Staatsdienerschaft, Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck, an dessen Stelle gewünscht. Im Laufe der Landtage soll er seine Meinung geändert und ein zunehmend vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Vertreter gepflegt haben. Für die ersten drei in ihrer Amtszeit abgehalten Landtage in den Jahren 1826, 1828 und 1830 sind keine Unstimmigkeiten überliefert. Vielmehr brachten sie die den Abgeordneten grundsätzlich erlaubten „Bitten und Beschwerden der Stände“ (Gesetzessammlung 1824, S. 107) in beständigem Einvernehmen zur Kenntnis des Königs und trugen so zur erfolgreichen Umsetzung einzelner Provinzinteressen und zur Akzeptanz der geheimen Verhandlungsformen in der Öffentlichkeit bei. Dabei machte die enge Abstimmung mit Vincke provinzübergreifende Treffen der Abgeordneten bei allgemeinen Fragen möglich, die im parlamentarischen Ablauf keineswegs vorgesehen waren. Auch gab Ingersleben ihnen behördeninterne Informationen wie zum Beispiel die „Beiträge zur Statistik der königl.[ich] preußischen Rheinlande“ zur Hand, um die Arbeitsabläufe zu erleichtern. In der Rückschau trugen folglich nicht nur bekannte Abgeordnete aus den großen Provinzstädten wie Peter Heinrich Merkens aus Köln oder Wilhelm Haw aus Trier, sondern auch die Oberpräsidenten dazu bei, dass der Provinziallandtag seiner Aufgabe „als vermittelndes Organ zwischen Krone und Bevölkerung […] in höherem Maße gerecht geworden [ist], als es seine unvollkommene Organisation, seine ängstlich beschränkten Rechte hätten vermuten lassen“ (Croon, S. 16).

Vor diesem Hintergrund scheint es kein Zufall gewesen zu sein, dass Ingersleben 1825 zum Ehrenmitglied derjenigen städtischen Gesellschaft ernannt wurde, in der 1818 die Verfassungsadresse von Görres diskutiert und unterzeichnet wurde. Die Casino-Gesellschaft brachte zahlreiche Regierungsräte, fast den gesamten Stadtrat und hunderte andere Honoratioren an einem Ort zusammen und fungierte als „Ersatzforum politischer Kommunikation“ (Clemens, S. 262) und repräsentativer Veranstaltungsort bei Feiertagen und Staatsbesuchen. Daneben förderte Ingersleben das städtische Musik-Institut und nahm 1824 die Einladung zum Kölner Rosenmontagszug, 1828 die Mitgliedschaft im Koblenzer Karnevalsverein bereitwillig an. Im Vorjahr hatte er auf die bekannte Frage des Königs, „welche Behörde in neuerer Zeit die Erlaubniß zu diesen in Deutschland nicht übli­chen Volksbelustigungen gegeben hat[te]“ (LHAK 403 Nr. 2616), eine weniger bekannte aber nicht minder bedeutsame Antwort gegeben und sich aus strategischen Gründen zu Gunsten der öffentlichen Meinung für den Erhalt des Brauchs ausgesprochen. Auf den ersten Blick trugen daher laut einem Zeitzeugen in erster Linie „[s]eine geselligen Formen […] viel dazu bei, Preußen beliebt zu machen“ (Wegeler, S. 120). Bei näherer Betrachtung bezeugen die unzähligen den Einwohnerinnen und Einwohnern unbekannten und hier nur ansatzweise dargestellten Gutachten und Verwaltungsvorgänge, dass die Vermittlungsfunktion des Oberpräsidenten eine weitaus schwierigere Aufgabe war, die Ingersleben bis zu seinem unerwarteten Tod am 13. Mai 1831 mit Bedacht erfüllte. Anders als bei seiner Ankunft 15 Jahre zuvor herrschte eine große öffentliche Anteilnahme an seinem Begräbnis. Die Presse berichtete von der „überaus zahlreichen Theilnahme an der Trauerfeierlichkeit“ und prophezeite, dass „den Rheinprovinzen […] sein Andenken unvergeßlich seyn“ werde (Nachruf aus der Koblenzer Rhein- und Mosel-Zeitung, abgedruckt in der KÖZ Nr. 125, 27.5.1831).

(Katharina Thielen, 27.06.2022)

Literatur
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Quellen
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