Ernst von Brandenburg (1583-1613)

Portrait: Markgraf Ernst von Brandenburg
Markgraf Ernst von Brandenburg, Abbildung (Ausschnitt), aus: Karte der Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg und der Grafschaften Mark und Ravensberg Kupferstich, Niederlande 1610 © LVR-Niederrheinmuseum Wesel

Der zweitjüngste Bruder des Kurfürsten Johann Sigismund, in Halle geboren, war der erste Hohenzoller, der die angestrebten Erblande am Niederrhein und in Westfalen aus eigener Anschauung kannte. Nach Eintreten des Erbfalls wurde er damit beauftragt, die Interessen des Kurhauses vor Ort wahrzunehmen. 

Markgraf Ernst suchte die Verständigung mit dem Erbprinzen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, dem Vertreter des Hauptkonkurrenten um das Gesamterbe, um den Besitz der Territorien gegen andere Ansprüche zunächst gemeinschaftlich sicherzustellen. Mit Wolfgang Wilhelm einigte sich Ernst von Brandenburg 1609 im Vertrag von Dortmund über eine vorläufige, gemeinsame Regierung der Erblande, wobei er die Instruktionen seines Bruders recht selbstständig auslegte. 

An den Verhandlungen waren auch die Landstände von Kleve-Mark, Jülich, Berg und Ravensberg beteiligt, die ihre Zustimmung von einer zugesicherten Religionsfreiheit abhängig machten. So wurde im Vertrag von Dortmund zum ersten Mal in Europa eine generelle christliche Religionstoleranz mit dem Recht zur freien Religionsausübung verkündet, die auch für die Calvinisten galt.

Ernst von Brandenburg amtierte seit 1610 offiziell als brandenburgischer Statthalter über Jülich-Kleve-Berg. Im gleichen Jahr nahm er in Düsseldorf an Pfingsten als erster Mann aus dem Hause Hohenzollern das reformierte Bekenntnis an. Von maßgeblichem Einfluss dabei war der Weseler Pastor Wilhelm Stephani, Präses auch der ersten Reformierten Generalsynode von Duisburg 1610. Als Markgraf Ernst ein Jahr später seine Residenz nach Kleve verlegte, wurde Stephani dort Hofprediger des Statthalters. Trotz des Versprechens konfessioneller Toleranz wurde die Präferenz Brandenburgs für das reformierte Bekenntnis nun immer deutlicher sichtbar, 1613 unterstrichen noch durch den Konfessionswechsel des Kurfürsten selbst. 

Zu diesem Zeitpunkt weilte sein Bruder nicht mehr am Niederrhein, den er bereits im August 1612 verlassen hatte. Der erste brandenburgische Statthalter war im Macht- und Ränkespiel gegenüber dem Pfalz-Neuburger ins Hintertreffen geraten, zermürbt von den andauernden Querelen bei der gemeinsamen Regierung und von einer schweren Erkrankung geschwächt.

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