Justizgebäude am Appellhofplatz in Köln Ehem. Rheinischer Appellationsgerichtshof Köln

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Köln, Justizgebäude am Appellhofplatz, Südfassade © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Gemeinde(n): Köln
Kreis(e): -
Adresse: Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Architekt: Neubau: Johann Peter Weyer (1794-1864); Erweiterungs- und Umbau: Paul Thoemer (1851-1918) und Rudolf Mönnich (1854-1922)
Baujahr: Neubau 1824-1826, Erweiterungs- und Umbau 1883-1893

Am 1. September 1819 nahm der Rheinische Appellationsgerichtshof zu Köln seine Arbeit auf. Das höchste Gericht im Rheinland war für das Gebiet der späteren Rheinprovinz zuständig. Auf Anweisung des preußischen Königs, Friedrich Wilhelm III. (1770-1740), wurden die ehemaligen Standorte des Appellationsgerichts in Düsseldorf, Köln und Trier damit zusammengelegt und insgesamt 26 Richter nahmen in Köln ihre Arbeit auf. 

Die Gründung dieser zentralen Berufungsinstanz war eine Besonderheit, denn sie wurde in Folge der Prüfung der Immediat-Justiz-Kommission beschlossen. Diese untersuchte, ob nach der Zuteilung der Rheinlande an Preußen in der Rheinprovinz nach dem „Allgemeinen Preußischen Landrecht“ oder weiterhin auf Grundlage der Cinq codes („Fünf Gesetzbücher“) geurteilt werden sollte. Die Entscheidung fiel zugunsten der französischen Rechtsordnung aus, die erst 1900 durch die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches abgelöst wurde. 

Der geplante Neubau für den Rheinischen Appellationsgerichtshof entstand auf dem Grundstück der ehemaligen Klosteranlage Mariengarten und des Frauenklosters zum Lämmchen an der Burgmauer. Die Stadt Köln stellte nicht nur das Grundstück für den Neubau zur Verfügung, sondern übernahm auch einen wesentlichen Teil der Baukosten.

Der verwirklichte Entwurf wurde von dem Regierungsbaumeister und späteren Kölner Stadtbaumeister Johann Peter Weyer (1794-1864) ausgearbeitet. Weyer hatte an der École des Beaux Arts in Paris studiert und reichte zunächst einen Entwurf ein, der an den Palais du Corps Législatif in Paris angelegt war. Da die Idee an der Berliner Oberbaudeputation von Karl Friedrich Schinkel aus Kostengründen abgelehnt wurde, änderte Weyer seinen Entwurf ab. 

Der schließlich verwirklichte Appellationsgerichtshof ist nur noch in Lithographien überliefert. Weyer entschied sich für einen Bau, der aus zwei konzentrisch angelegten Halbkreisen bestand. Architektonisch führte er dadurch die Tradition der französischen Justizarchitektur am Rhein fort. Der innere Halbkreis wurde als niedriger Korridor geplant, im äußeren Halbkreis lagen die Büroräume der Juristen. Beide Gebäudeteile wurden über fünf radiale Einbauten verbunden, in denen sich die Sitzungssäle befanden. Die großzügig angelegten Säle mit Zuschauertribünen zeugten von den Grundsätzen des Rheinischen Rechts nach einer öffentlichen sowie mündlichen Gerichtsbarkeit. 

Der Neubau des Rheinischen Appellationsgerichtshofes gab in der Folge einen Anstoß für die städtebauliche Entwicklung des Umfeldes. Zwischen 1829 und 1832 wurde in der Zeughausstraße das Regierungsgebäude fertiggestellt und in der Breitestraße ließen sich Kanzleien nieder.

Der Volksmund bezeichnete das Gebäude bereits kurz nach der Fertigstellung als Appellhof und auch der Name des nach Süden gelegenen Platzes leitet sich hiervon ab.

Zwischen dem 4. Oktober und dem 12. November 1852 war der Appellationsgerichtshof Schauplatz des Kölner Kommunistenprozesses. Dreizehn Mitglieder, des "Bundes der Kommunisten" wurden angeklagt und wurden des Hochverrats beschuldigt. Unter den Angeklagten befand sich der spätere Kölner Oberbürgermeister Hermann Heinrich Becker (1820-1885) sowie der Dichter Ferdinand Freiligrath (1810-1876). Letzterer entzog sich der Verhaftung durch die Flucht nach London.

Mit den am 1. Oktober 1879 verabschiedeten Reichsjustizgesetzen wurde der Appellationsgerichtshof in Oberlandesgericht umbenannt. Zwischen 1883 und 1893 wurde das Gerichtsgebäude erweitert und erhielt einen zusätzlichen Neubau. Bei der Gestaltung der Hauptfassade wurde auf architektonische Elemente der Renaissance zurückgegriffen, denn es wurde auf eine „malerische Wirkung des Bauwerks“ wert gelegt, sodass die Fassade von Giebeln und Erkern gegliedert wurde und diese aus der eigentlichen Fassadenflucht hervortraten. 

Literatur (Auswahl):
Otto Sarrazin/ Oskar Hoßfeld, Das Gerichtsgebäude in Köln, in: Centralblatt der Bauverwaltung, XIII. Jahrgang, Nr. 49, Berlin 1893, S. 513-516

Dieter Strauch/ Joachim Arntz/ Jürgen Schmidt-Troje (Hg.), Der Appellhof zu Köln. Ein Monument deutscher Rechtsentwicklung, Bonn 2002

Karl Josef Bollenbeck, Der Kölner Stadtbaumeister Johann Peter Weyer, Bd. 1 und 2 (zugl. Aachen, Univ., Diss., 1969), Mondorf am Rhein 1969

Petra Leser, Die Baugeschichte des Rheinischen Appellationsgerichtshofes in Köln, in: Udo Mainzer/ Petra Leser (Hg.), Architektur Geschichten. Festschrift für Günther Binding zum 60. Geburtstag, Köln 1996, S. 183-196

Denis Kretzschmar, Von der „Franzosenzeit“ zur preußischen Zeit. Öffentliche Bauten im Rheinland als Element der Kontinuität, in: Jürgen Wilhelm/ Georg Mölich/ Alexander Schmalz (Hg.), Napoléon am Rhein. Wirkung und Erinnerung einer Epoche, Köln 2012, S. 59-74

Jürgen Herres, Der Kölner Kommunistenprozess von 1852, in: Geschichte in Köln, Zeitschrift für Stadt und Regionalgeschichte 50 (2003), S. 133-155


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Köln, Justizgebäude am Appellhofplatz, Südfassade © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
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