BIOGRAPHIEN

Der rechte Glaube

Die Märtyrer von Gorkum (Gorinchem), Spectaculum Constantissimorum Martyrum Ordinis S. Francisci, Neapel 1583, Kupferstich © LVR-Niederrheinmuseum Wesel

Am 9. Juli 1572 wurden in Briel 19 Priester und Ordensleute wegen ihres Glaubens gefoltert und hingerichtet. Elf von ihnen gehörten zum Franziskanerkloster in Gorinchem. Eine der besonders abscheulichen Bluttaten religiöser Intoleranz im Spanisch-Niederländischen Krieg.

Die später für Brandenburg-Preußen charakteristische Tradition religiöser Toleranz wurzelte erheblich auch darin, dass die Erbländer im Westen konfessionelle Mischgebiete waren. Bereits im Vertrag von Dortmund 1609 versprachen die beiden selbsternannten neuen Landesherren ihren christlichen Untertanen aller Konfessionen in Jülich-Kleve-Berg freie Religionsausübung. Damit war zum ersten Mal auf einem Territorium des Reiches eine generelle christliche Glaubenstoleranz einschließlich des reformierten Bekenntnisses verkündet worden.

Die Vereinigten Herzogtümer hatten sich im Zeitalter des Glaubensstreits zu einem einzigartigen Gebiet konfessioneller Mehrförmigkeit entwickelt. Das reformierte Bekenntnis hatte in den klevischen Städten am rechten Rheinufer allmählich die Führungsposition übernommen. Die Mehrzahl der klevischen Untertanen jedoch, ganz überwiegend auf der linken Rheinseite, waren katholisch geblieben. Auch in Jülich und Berg dominierte die katholische Konfession, während die westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg mehrheitlich lutheranisch geprägt waren.

Der Glaubenswechsel der beiden lutherischen Erbanwärter 1613 setzte weiteren religiösen und politischen Konfliktstoff frei. Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg konvertierte zuerst zum katholischen Glauben und Johann Sigismund von Brandenburg trat zum Calvinismus über. „Aufzwingen“ konnte der Landesherr seine Konfession den Untertanen nicht. Der im Reich geltende Grundsatz „cuius regio – eius religio“ (Der Landesherr bestimmt die Religion der Untertanen) fand in Kurbrandenburg keine Anwendung mehr, denn der Augsburger Religionsfriede von 1555 hatte die Reformierten von dieser Regelung ausgeschlossen.

Im Vertrag von Xanten 1614, der faktisch bereits eine Erbteilung herbeiführte, wurde die freie Religionsausübung aller christlichen Konfessionen im gesamten Jülich-Kleve-Berg erneut bestätigt. Von einer gelebten konfessionellen Toleranz waren zumal die Amtskirchen immer noch ziemlich weit entfernt. Immerhin: Die kurbrandenburgischen Landesherren hatten sich seit dem frühen 17. Jahrhundert auf den Weg zur Religionstoleranz begeben.

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